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24.02.2016

Immer vollere Klassen = immer weniger Bildungsgerechtigkeit

Bildungsauftrag der Grundschule ist in Gefahr

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW fordert, die Klassenobergrenze für Grundschulen bei 24 Kindern festzulegen und Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf dabei doppelt zu zählen.

„Gerade lernschwache und herausfordernde Lernende brauchen feste Beziehungsstrukturen. Das ist bei Klassengrößen von 30 Kindern und mehr nicht mehr möglich“, sagte der Vorsitzende des VBE NRW, Udo Beckmann, bei einer Anhörung zur Inklusion heute im Landtag.

„Zu volle Klassen gefährden den Bildungsauftrag der Grundschulen und führen angesichts der großen Herausforderung der inklusiven Beschulung von Kindern mit und ohne handicap und zugewanderten Kindern zu weniger anstatt mehr Bildungsgerechtigkeit“, sagte Beckmann.

Insbesondere Grundschulen haben den Auftrag, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern.

 Für das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern heißt das: Wenn jede Schule im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen notwendige und sinnvolle Förderungen vollziehen soll, so muss dies mit entsprechenden personellen Ressourcen untermauert werden. Der VBE sieht es vor diesem Hintergrund als besonders fatal an, dass fast 1000 der 3000 Grundschulen laut Landesregierung keinen Sonderpädagogen im System haben aber sonderpädagogisch präventiv fördern sollen. Nicht einmal die Zusage, dass 50 Prozent des für die allgemeinbildenden Schulen verbleibenden Stellenbudgets die Grundschulen erhalten, wird derzeit eingehalten.

Auf Grund der Tatsache, dass viele Klassen durch die hinzukommenden Flüchtlingskinder bis an und über die Obergrenze gefüllt sind, ist es zunehmend nicht mehr möglich, dass Kinder, für die es gemäß ihrem Entwicklungsstand pädagogisch erforderlich wäre, ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben können. Die Schuleingangsphase kann, je nach Entwicklungsstand der Kinder, in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden.


Pressemitteilung 6-2016
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