Stellungnahme des VBE: Landesregierung muss einen Zukunftsplan für die Ganztagsschule vorlegen

22.03.2019

Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4456,
Anhörung Ausschuss für Schule und Bildung am 03.04.19

Die Bundesregierung möchte ab 2025 einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz schaffen.
Der VBE NRW begrüßt, dass diese Zielsetzung als Ausgangspunkt dafür genommen werden soll, über die grundsätzliche Situation der Offenen Ganztagsgrundschulen in NRW zu sprechen und nach notwendigen Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen.
Denn auch der VBE NRW sieht die Notwendigkeit, die bisher vorhandenen Ganztagsstrukturen, die fast ausschließlich einen offenen Ganztag im Blick haben, auf den Prüfstand zu stellen.

Zu I. Ausgangslage
Die Plätze in den Offenen Ganztagsgrundschulen sind stark nachgefragt. In vielen Kommunen reichen die angebotenen Plätze nicht aus, an mehreren Grundschulen exis-tieren Wartelisten. Es gibt Kinder, die nicht an der gewünschten Grundschule eingeschult werden, da notwendige Ganztagsplätze fehlen.
Unbestritten fördert ein gelingender Ganztag die Bildungsgerechtigkeit. Er eröffnet Mög-lichkeiten der individuellen Förderung in verschiedenen Bereichen, sowohl in fachlichen Bereichen als auch im sozialen Lernen. Ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot bietet eine Voraussetzung dafür, für alle Schülerinnen und Schüler eine tragfähige Bildungsgrundlage zu schaffen, unabhängig von ihrer Herkunft.

Zu II. Herausforderungen 
Der VBE NRW hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es keine festgelegten landeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Offene Ganztagsgrundschule, weder für die organisatorischen noch für die inhaltlichen, räumlichen oder personellen Rahmenbedingungen, gibt. Ebenso fehlt eine geregelte einheitliche und angemessene Finanzierung.
Im Folgenden nimmt der VBE NRW zu den aufgeführten Herausforderungen Stellung:

- Um Kinder effektiv fördern und fordern zu können, ist es notwendig, dass diese Kinder regelmäßig an den entsprechenden Maßnahmen in der OGS teilnehmen. Daher ist eine verlässliche Planbarkeit für einen gelingenden Ganztag unbedingte Voraussetzung. Denkbar ist eine Flexibilität in einzelnen Bereichen.

- Die OGS in ihrer vorhandenen Form muss nicht als alleinige Möglichkeit einer Bildungseinrichtung im Ganztag definiert werden. Es muss Schulen ermöglicht werden, freiwillig einen gebundenen Ganztag einzuführen.

- Der VBE NRW begrüßt die Forderung, in Zukunft Ganztagsangebote anzubieten, ohne dafür Elternbeiträge zu erheben.

- Ebenso hält der VBE NRW es für sehr sinnvoll, mit den verschiedenen Verant-wortlichen für den Ganztagsbereich an Grundschulen möglichst tragfähige, auf die Zukunft ausgerichtete, Absprachen zu treffen, um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern einen gelingenden Ganztag anbieten zu können. Die Organisation solcher Absprachen in Form eines Ganztagsgipfels ist aus Sicht des VBE NRW eine mögliche Variante. Ebenso denkbar sind Fachbesprechungen zu verschiedenen Bereichen der OGS, deren Ergebnisse im Anschluss zusammengeführt werden, hier z.B. zu den Bereichen Finanzierung, räumliche Rahmenbedingungen und personelle Ausstattung.

- Der VBE NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass ein gelingender Ganztag qualifiziertes Personal benötigt. Das bedeutet nicht nur, dass das Personal eine pädagogische Ausbildung (z.B. die Ausbildung eines Erziehers bzw. einer Erzieherin) benötigt. Es muss ebenso gesichert sein, dass alle im Offenen Ganztag Tätigen regelmäßig an Fortbildungen und weiteren Qualifizierungen teilnehmen, um besonders den Aspekt der individuellen Förderung gewährleisten zu können. Dieser Bereich betrifft z.B. die Sprachförderung von Kindern und die Förderung des sozialen Lernens. Ebenso muss es gewährleistet sein, dass das ausgebilde-te pädagogische Personal einer Ganztagsschule über längere Zeiträume beständig zur Verfügung steht und es nicht immer wieder zu Personalwechseln kommt.

Zu III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, …
Der VBE NRW fordert dazu auf,
ein tragfähiges Zukunftskonzept für den offenen und den freiwilligen gebundenen schulischen Ganztag für die Grundschule zu erarbeiten, in dem folgende Bereiche berücksichtigt und verwirklicht werden:

  • Ein gelingender Ganztag verknüpft den Unterrichtsmorgen und die Angebote im Nachmittagsbereich so, dass sie eine Einheit bilden. Alle in der Schule arbeitenden pädagogischen Professionen arbeiten auf Augenhöhe miteinander und stehen gemeinsam für das Schulprofil ein.
  • In einem gelingenden Ganztag werden sowohl die Fachkräfte des Trägers in den Vormittag als auch die Lehrkräfte und das pädagogische Personal der Schule in den Nachmittag eingebunden.
  • Einstellungen der verschiedenen pädagogischen Professionen werden gemeinsam von der Schulleitung und dem Träger entschieden.
  • Ein gelingender Ganztag benötigt als Grundlage klar definierte Standards für die Räumlichkeiten. Denn die zurzeit oft genutzten Klassenräume sind für den Ganztag nur bedingt sinnvoll nutzbar und entsprechen nicht den Bedürfnissen von Kindern, die sich ganztägig in der Schule aufhalten.
  • Ebenso notwendig für einen gelingenden Ganztag sind ausreichend große Küchen und Speiseräume, die durch ihre Ausstattung eine gesunde Ernährung ermöglichen.
  • Ein gelingender Ganztag schafft Zeiträume für gemeinsames und vertiefendes Lernen und Arbeiten. Das ist nur möglich mit der entsprechenden räumlichen und sächlichen Ausstattung und fachkundigem Personal.
  • Außerdem kann ein Ganztag nur dann in vollem Umfang gelingen, wenn Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern an der Gestaltung und der Durchführung des Ganztags partizipieren können.

Weiterhin befürwortet der VBE NRW, rechtzeitig sowohl mit dem Bund als auch mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Verhandlungen einzutreten, um die Ausgestaltung des Ganztags in finanzieller und organisatorischer Hinsicht abzustimmen und langfristig zu gewährleisten.

21.03.2019
Stefan Behlau
Vorsitzender VBE NRW

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